Wir über uns Leistung
»Datenschutz
» Datenschutz
» Unseren Mitarbeiter ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis §5 BDSG). Jeder Mitarbeiter hat eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung nebst Belehrung über die Strafbarkeit eines Verstoßes gegen diese Erklärung unterzeichnet. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Sämtliche Aufträge werden in firmeneigenen Büroräumen erledigt. Die Einbeziehung von Heimarbeit schließen wir aus.
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